Elektro-Geräteprüfung nach SNR 462638

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel instand zu halten und dafür zu sorgen, dass von elektrischen Geräten keine Gefahr ausgeht. Die Grundlagen finden sich im Elektrizitätsgesetz und der Verordnung über die Unfallverhütung. Mit Inkrafttreten der Norm SNR 462638 im Frühling 2018 sind periodische Prüfungen von elektrischen Geräten zwingend!
Geräteprüfung, warum?
Defekte Elektrogeräte verursachen in der Schweiz jedes Jahr zahlreiche Brände und Elektrounfälle mit Personenschaden. Mängel an elektrischen Betriebs-mitteln sind optisch oft nicht erkennbar. Durch eine periodische Überprüfung können Unfälle und resultierende Betriebsausfälle sowie mögliche Schadenersatz- und Regress-Forderungen weit-gehend vermieden werden.
Haftung bei unterlassener Prüfung
Jeder Unternehmer und Unterhaltsverantwortliche ist persönlich verantwortlich und somit haftbar für die Sicherheit der Angestellten. Bei einem Betriebsunfall, in welchem ein elektrisches Gerät eine Rolle spielt, wird die SUVA, das ESTI (Eidg. Starkstrominspektorat) oder der zuständige Unfall-Inspektor unangenehme Fragen zum Nachweis der Geräteprüfung nach SNR 462638 stellen.
In der Haftungsfrage geht es nicht um diejenige der Firma, sondern um die persönliche Haftung der für die Betriebssicherheit zuständigen Person. Es geht also nicht nur um eine Busse, sondern um die einscheidenden, persönlichen Folgen eines Gerichtsfalles mit Schadenersatz- sowie Regress-Forderungen und einem möglichen Aufenthalt im Gefängnis!
Wir helfen Ihnen, diese Risiken zu vermeiden!
Was wird geprüft?

Jedes elektrisch betriebene Gerät, worunter auch Verlängerungskabel und Kabelrollen fallen, muss der periodischen Prüfung, nach Norm SNR 462638, unterzogen werden. Eine vorgängige Sichtkontrolle stellt sicher, dass ein Anschluss- oder Verlängerungskabel bzw. das Gerät selbst keinen sichtbaren Defekt aufweist. Anschliessend wird mit unserem professionellen, kalibrierten Gerätetest-Messgerät folgendes überprüft:
- Prüfung des Schutzleiters
- Prüfung des Isolationswiderstandes
- Prüfung von Ableitströmen
- Prüfung von Berührungsströmen
- Nachweis korrekte Polarität der Verdrahtung des Netzanschlusssteckers
- Nachweis der Angaben zu Schutzmassnahmen anhand des Typenschildes
- Prüfung der Aufschriften auf Korrektheit und Vorhandensein
- Funktionsprüfung mit Leistungstest
Nach der Prüfung werden ein Prüfprotokoll und eine Prüfetikette erstellt. Erst wenn Protokoll und Prüfetikette vorhanden sind, darf das entsprechende Gerät für dessen Verwendungs-zweck wieder benutzt werden. Sollten bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, können wir, wenn gewünscht und lohnend, die notwendigen Reparaturarbeiten ausführen.
Wie oft wird geprüft?

Die Prüfintervalle für die Wiederholungsprüfung werden aufgrund von Herstellerangaben und Vorschriften festgelegt. Je nach Einsatzort, Gebrauchshäufigkeit und den Umgebungs-bedingungen vor Ort, schwanken die Prüfintervalle zwischen 6 und 30 Monaten. Bei jeder Reparatur oder Instandhaltung muss die Geräteprüfung zwingend erneut durchgeführt und dokumentiert werden.
Wir helfen Ihnen, die richtigen Intervalle festzulegen, und planen diese zuverlässig für Sie!
Was bieten wir Ihnen?
Alle Messwerte werden pro Gerät in einem Prüfprotokoll festgehalten und in einer Datenbank abgelegt. Den Prüfbericht stellen wir in elektronischer Form oder auf Papier zur Verfügung. Auf Wunsch automatische Erinnerung per E-Mail oder telefonisch an fällige Wiederholungsprüfungen.
Bei uns oder bei Ihnen?
In der Regel werden Ihre Geräte in unserer Werkstatt getestet und geprüft (auf Anmeldung). Auf Wunsch kann die Geräteprüfung auch bei Ihnen vor Ort vorgenommen werden, Terminvereinbarungen nehmen unsere Sachbearbeiter gerne unter 044 862 00 62 entgegen.