AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen amelec Electronic GmbH und dem Besteller gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die etwaigen anderslautenden Bedingungen, die vom Besteller übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Fall vorgehen.- Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung, auch soweit bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingung nicht besonders Bezug genommen wird.
- Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten durch schriftliche Bestätigung als angenommen.
- Die Preise gelten im allgemeinen als Festpreise, exkl. MWSt. Es bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten, in Fällen veränderter Kostenverhältnisse, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt insbesondere für Währungsschwankungen. Ausnahmen hiervon haben nur aufgrund schriftlicher Abmachungen Gültigkeit. Bei Bestellungen kleinerer Mengen bleibt ein angemessener Mindermengenaufschlag vorbehalten.
- Über- und Unterlieferungen sind bis 10% der bestellten Mengen zulässig. Ebenso sind Teillieferungen zulässig. Unsere Angaben über Gewicht der Ware sowie über Masse und Gewichte der Verpackung sind stets nur annähernd und nicht verbindlich
- Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorausbezahlung abhängig gemacht werden.
- Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen, schriftlichen Abmachungen bestehen, sind die Fakturabeträge innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto, ohne Abzüge irgendwelcher Art, zahlbar. Checks gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an als Zahlung. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche seitens des Bestellers, ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Bei ausbleibender Zahlung bleibt eine Mahngebühr pro Mahnung vorbehalten - Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen das Eigentum der amelec Electronic GmbH. - Termine
Verbindlich sind ausschliesslich schriftliche Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn uns Angaben, die wir zur Ausführung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert, wenn der Kunde mit den vom ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsverpflichtungen nicht einhält, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von amelec Electronic GmbH liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeiterkonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Trägt amelec Electronic GmbH nachweisbar die Schuld am Terminverzug, hat der Kunde trotz nachträglicher Erfüllung, Leistungsverzicht oder Vertragsrücktritt Anspruch auf Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch höchstens auf 20% des Wertes der verspäteten Lieferung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. - Dokumentation / Geheimhaltung
Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen. Die Dokumentationen werden mit der bestmöglichen Sorgfalt erstellt. Für Fehler oder Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden. Der Kunde darf alle vertraulichen Informationen wie technische Unterlagen und kommerzielle Angaben, die ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt werden, nur für den vereinbarten Gebrauch benützen und kopieren und sie Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde überbindet diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern. - Verpackung / Versand
Bestellungen über Fr. 100.-- Warenwert sind portofrei. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Bei Bestellungen mit erschwerter Verpackung (Einzelverpackung etc.) bleibt ein angemessener Zuschlag vorbehalten. - Beanstandungen / Garantie / Haftung
Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Für die Güte des Materials und die sachgemässe Ausführung wird nur in der Weise gehaftet, dass die fehlerhaften Stücke nach Wahl ersetzt oder nachgebessert werden. Darüber hinausgehende Ansprüche werden abgelehnt. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Die amelec Electronic GmbH hat in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung der Ware. Im übrigen gelten von Fall zu Fall die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung und den Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens, insgesamt jedoch höchstens auf 20% des Wertes der mangelhaften Produkte. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen; insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. - Entsorgung
Die Entsorgung der Ware nach Gebrauch ist Sache des Bestellers. - Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das Domizil der amelec Electronic GmbH (CH-8157 Dielsdorf).
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der amelec Electronic GmbH (AGB) sind auch als PDF Dokument hinterlegt. Sie können die Datei hier herunterladen: agb.pdf
